Stellungnahme zum aktuellen BGH-Urteil Planet49
- Juni 2, 2020
- By financeAds Partnerprogramm-Team
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.05.2020 in seinem Urteil zu Planet49 den Umgang mit Cookies präzisiert. Da uns aktuell nur die Pressemitteilung des BGH vorliegt, können wir momentan nur eine erste Stellungnahme hierzu abgeben.
Der BGH hat entschieden, welche Anforderungen an die Einwilligung in telefonische Werbung und die Speicherung von Cookies auf dem Endgerät des Nutzers und der dazugehörigen „Profilbildung“ zu stellen sind. Aus Sicht des Affiliate Marketings gehen wir insbesondere auf den zweiten Teil zur Speicherung von Cookies, auf dem Endgerät des Nutzers, ein.
Zusammenfassend hat der BGH entschieden, dass eine Einwilligung mit voreingestelltem Ankreuzkästchen keine gültige Einwilligung ist. Weiterhin erfordert die Erstellung von Nutzerprofilen, für Werbungszwecke, die aktive Einwilligung des Nutzers.
Es wurde jedoch keine Aussage darüber getroffen, ob Cookies generell einer Einwilligung durch den Nutzer bedürfen. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass Cookies und die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht der Bildung von Nutzerprofilen dienen, auch weiterhin nach den Anforderungen der DSGVO verwendet werden dürfen.
Nach unserer Rechtsauffassung ist das Setzen und Auslesen von Cookies, zum Betreiben von Affiliate-Marketing, auf Grundlage eines berechtigten Interesses, basierend auf Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO, weiterhin möglich und bedarf keiner zusätzlichen Einwilligung des Users. Das Cookie dient hier nur zur Attribution von Transaktionen nach dem Data Light Ansatz und nicht um Profile der Nutzer zu bilden, um diese für werbliche Zwecke zu verfolgen.
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