Stellungnahme zum datenschutzkonformen Tracking im Affiliate-Marketing
- Januar 30, 2020
- By financeAds Partnerprogramm-Team
- Allgemein
Das Setzen und Auslesen von Cookies, zum Betreiben von Affiliate-Marketing, ist auf Grundlage eines berechtigten Interesses möglich und bedarf keiner zusätzlichen Einwilligung des Users.
Zu diesem Schluss kommt auch die BVDW-Arbeitsgruppe Affiliate-Marketing, die zum Thema Datenschutz ein Whitepaper für mehr Rechtssicherheit im Affiliate-Marketing veröffentlicht hat, Zitat: „Datenschutzkonformes Affiliate-Marketing auf Grundlage eines berechtigten Interesses ist möglich!“
Hiernach ist Affiliate-Marketing unter Berücksichtigungen der in der Abwägung einzustellenden Kriterien in den meisten Fällen auch ohne Einwilligung auf Grundlage des berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO rechtlich möglich. Das Cookie dient hier nur zur Attribuierung von Transaktionen und nicht um Profile der Nutzer zu bilden und diese für werbliche Zwecke zu verfolgen. Alle Beteiligten (Affiliate-Publisher, Advertiser und financeAds als Affiliate-Netzwerk) haben ein berechtigtes Interesse, ihre Leistungen untereinander abzurechnen und demnach ist eine Einwilligung des Users nicht notwendig.
Um auch zukünftig ein einwandfreies Tracking gewährleisten zu können, empfehlen wir unseren Advertisern, die einen sogenannten „Cookie-Consent-Layer“ einsetzen, unsere Affiliate Cookies als „notwendig“ einzustufen und damit vom User nicht abwählbar zu machen.
Hier geht es zum Whitepaper auf BVDW.org.