Die Auslandskrankenversicherung für dein Auslandsjahr
Auslandskrankenversicherung
Du bist oft unterwegs und nennst die Welt dein Zuhause? Hol dir jetzt die umfassende private Auslandskrankenversicherung für Reisen in die USA, nach Kanada, Russland, Asien und die ganze Welt. Genieße deinen Urlaub oder Aufenthalt im Ausland sorgenfrei.
Highlights Auslandskrankenversicherung:
- Ambulante und stationäre Behandlungen
- Zahnbehandlungen
- Krankentransport und Rücktransport
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- 24 h-Notfall-Service
- Weltweite Absicherung (mit oder ohne USA/ Kanada)
- Bis 365 Tage Laufzeit, ohne Altersbeschränkung
Alle Details zu deiner Auslandskrankenversicherung
- Kostenerstattung, wenn Du auf einer Reise erkrankst oder einen Unfall erleidest
- weltweiter Versicherungsschutz (mit oder ohne USA / Kanada)
- 24h-Notfall-Service:
Tel. aus dem Ausland: +49 (0) 381 203 888 08
Tel. aus Deutschland: 0800 9 547 801
Benötigst Du Heilbehandlung im Ausland, erstatten wir folgende Kosten:
- Unaufschiebbare stationäre Behandlungen im Krankenhaus und Operationen
- Rooming In: wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus wenn ein minderjähriges Kind (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) stationär behandelt werden muss
- Ambulante Heilbehandlungen
- Ärztlich verordnete Medikamente und Verbandsmittel
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung
- Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
- Zahnersatz aufgrund eines Unfalls
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik
- Hilfsmittel, die während der Reise erstmals, infolge eines Unfalls, notwendig werden, wie beispielsweise Gehhilfen, Miete eines Rollstuhls etc.
- Röntgendiagnostik
- Telefonkosten bei Kontaktaufnahme mit unserer Notrufzentrale
Bei Schwangerschaft erstatten wir Dir folgende Kosten:
- Ärztliche Schwangerschaftsbehandlung bei Beschwerden
- Medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch
- Entbindung bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt)
- Behandlung wegen Fehlgeburt
- Heilbehandlungen für Dein neugeborenes Kind, bei Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche
- Krankentransport und Krankenrücktransport
- Wir erstatten Dir die Mehrkosten Deines medizinisch notwendigen und vertretbaren Rücktransports zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus an Deinem Wohnort, inklusive einer Begleitperson und, wenn notwendig, einer Arztbegleitung.
- Wir erstatten Dir die Kosten für Deinen Krankentransport in das nächstgelegene und geeignete Krankenhaus und zurück in die Unterkunft.
Übernahme der Kosten im Todesfall:
- Überführungskosten an Deinen ständigen Wohnsitz oder Bestattungskosten im Ausland in gleicher Höhe.
Und sonst noch:
- Du erhältst ein Krankenhaustagegeld bis zu 50 € pro Tag, für maximal 30 Tage, wenn Du keine Erstattung der stationären Heilbehandlungskosten wünschst.
- Informationen über Ärzte vor Ort
- Informationsübermittlung von Ärzten
- Hotelkosten die durch einen Krankenhausaufenthalt verursacht werden inklusive der Mitreisenden
- Wenn Du mitreisende Kinder (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) während der Reise wegen unerwartet schwerer Erkrankung, schwerem Unfalls oder Todes nicht mehr betreuen kannst organisieren und bezahlen wir die Betreuung
- Arzneimittelversand bei Abhandenkommen
- Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage andauert
- Nachleistung im Ausland über das Versicherungsende hinaus
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- 24 h-Notrufzentrale
- Herabsetzen der Leistungen, wenn Heilbehandlungen oder sonstige Maßnahmen das medizinische notwendige Maß übersteigen
- Kürzung der Leistung, bei unangemessenen Sätzen von landesabhängigen Honoraren und Gebühren
- Heilbehandlungen, die Grund Deiner Reise waren
- Heilbehandlungen, von denen Du schon vor Deiner Reise wusstest, dass diese während Deiner Reise duchgeführt werden müssen, bspw. Dialysen (Ausnahme: die Reise muss unternommen werden, weil, Dein Ehepartner, Lebenspartner oder Verwandter ersten Grades verstorben ist)
- Auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Verletzungen einschließlich derer Folgen
- Entziehungsmaßnahmen und -kuren
- Pflegebedürftigkeit, Verwahrung oder Siechtum
- Psychoanalytische und psychotherapeutsiche Behandlung sowie Hypnose
- Kur-, Sanatoriumsbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen (Ausnahme: Behandlungen fanden im Anschluss einer versicherten vollstationären Krankenhausbehandlung statt, wegen eines schweren Schlaganfalls, eines schweren Herzinfarkts oder einer schweren Skeletterkrankung.
- Behandlungen, durch Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder oder Personen mit denen Du zusammenwohnst (nachgewiesene Sachkosten werden tarifgemäß erstattet).
- Vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen führen zum Verlust des Versicherungsschutzes, zum Beispiel, wenn Du uns die angeforderten Unterlagen nicht zur Verfügung stellst.
- Grobe Fahrlässigkeit kann zur Einschränkung des Versicherungsschutzes führen.
- Heilbehandlungskosten unter 100 €, wenn Du ein Produkt mit Selbstbeteiligung gewählt hast.
- Arglisitige Täuschung
- Krankheiten und Folgen wegen Kernenergie oder Eingriffe von hoher Hand.
- Aktive Teilnahme an Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen oder, wenn diese Ereignisse vorhersehbar waren.
- Reisen in Länder und Gebiete für die eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt ausgesprochen wurde.
- Hast Du Deine Reise bereits begonnen, ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung nicht mehr möglich.
- Als Medikamente gelten nicht: Nähr- und Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate.
- Ambulante Heilbehandlungen in einem Heilbad oder Kurort (Ausnahme: ein Unfall oder eine Erkrankung hat sich dort ereignet, wenn Du Dich dort nicht zu Kurzwecken aufgehalten hast)
- Wenn nicht Reparaturen von Zahnersatz oder vorhandenem Zahnersatz aufgrund eines Unfalls: Zahnersatz, Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen, kieferorthopädische Beahndlungen, prophylaktische Leistungen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und implantologische Zahnleistungen .
- Immunisierungsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen, wenn nicht Folge eines versicherten Ereignisses.
- Behandlungen wegen Störungen und/oder Schäden der Fortpflanzungsorgane.
- Organspenden und deren Folgen
Das leistet deine Auslandskrankenversicherung - kurz erklärt!
Dein hepster Reiseversicherungsschutz beginnt mit dem in Deinem Versicherungszertifikat genannten Beginndatum, frühestens mit dem Antritt Deiner Reise. Dein Schutz endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt im Versicherungszertifikat, spätestens, wenn Du Deine Reise beendet hast. Du kannst Deine Reise nicht wie geplant antreten, aus Gründen, die unvorhersehbar waren? Dann verschiebt sich auch der Beginn Deines hepster-Schutzes ganz automatisch.
Wir übernehmen für Dich medizinisch notwendige Behandlungen eines Arztes oder Krankenhauses in vollem Umfang. Ambulant bedeutet, dass Du nicht im Krankenhaus bleiben oder stationär aufgenommen werden musst. Heilbehandlungen müssen ganz oder teilweise schulmedizinisch anerkannt sein, es sei denn, diese sind nicht verfügbar.
Natürlich übernehmen wir auch den medizinisch notwendigen Aufenthalt in einem Krankenhaus und eine damit verbundene, mögliche Operation. Wahlweise bieten wir Dir ein Krankenhaustagegeld in einer bestimmten Höhe an.
Du hast Zahnschmerzen während Deiner Reise? Kein Problem! Wir nehmen die Kosten auf uns, die für die Stillung des Schmerzes relevant sind und außerdem für einfache Zahnfüllungen. Unfallbedingter Zahnersatz gilt bis 500 Euro als mitversichert. Auch sind Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz abgedeckt (unbegrenzt) - hepster bietet Dir einen umfangreichen Schutz.
Die Kosten für Deine schnelle Genesung sowie die medizinisch notwendigen Arznei-, Heil- und Verbandsmittel sollen Dir nicht zur Last fallen - hepster schützt Dich!
Ist es medizinisch sinnvoll und vertretbar, Dich in ein geeignetes Krankenhaus am Wohnort zu transportieren, übernehmen wir die Mehrkosten und organisieren den Transport. Wir übernehmen auch die Kosten im Ausland für die Verbringung Deines Gepäcks sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankentransport in ein geeignetes Krankenhaus zum stationären Aufenthalt und wieder zurück in Deine Unterkunft.
Du erhälst von uns die Möglichkeit, einen Arzt oder ein Krankenhaus grundsätzlich frei zu wählen. Dies ist komplett Dir selbst überlassen, wo Du Dich im Ausland behandeln lassen möchtest.
Oftmals kommt ein Schadenfall plötzlich und unerwartet auf Dich zu und Du weißt in dieser Situation nicht weiter. Wir stehen Dir mit einem 24 - Stunden - Service mit Rat und Tat zur Seite, geben Dir die notwendigen Informationen über das weitere Vorgehen an die Hand und die Antworten auf Deine Fragen.
Häufige Fragen zur hepster Auslandskrankenversicherung
Einen Krankheitsfall kannst Du ganz einfach über Deinen persönlichen Kundenbereich oder unter https://hepster.com/de-de/schaden melden.
Dein Schadenfall wird umgehend nach Erhalt geprüft. Wir halten dich über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.
Bitte beachte, dass die Schadenmeldung innerhalb der Frist von 14 Tagen durchgeführt werden muss.
Sollte nicht alles innerhalb von 14 Tagen vorhanden sein, melde bitte trotzdem den Schaden, um die Frist einzuhalten. Fehlende Informationen und Dokumente können nachgereicht werden.
Im Falle einer stationären Behandlung im Krankenhaus und vor Beginn umfänglicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen musst Du unverzüglich Kontakt mit unserem weltweiten Notfall-Service aufnehmen.
Weitere ausführliche Informationen erhältst Du in unserem Versicherungsratgeber unter https://hepster.com/de-de/ratgeber/wie-funktioniert-die-schadenmeldung.
Unsere klassische Auslandskrankenversicherung übernimmt für Dich alle medizinischen Kosten im Krankheitsfall. Bist Du mit dem Auto unterwegs, ist unser Schutzbrief für Deine Reise, dank 24-Stunden-Soforthilfe, der passende Partner für Pannen, Unfälle und andere Notsituationen. Unsere Unfallversicherung sichert Dich für alle Folgekosten der Behandlungen nach Unfällen, Infektionen, Vergiftungen, Erfrierungen und vielem mehr ab.
Um unsere Auslandsreisekrankenversicherung zu buchen, wähle einfach Beginn und Ende Deiner Reise, die Art der Selbstbeteiligung und den Geltungsbereich aus. Anschließend brauchst Du nur noch Deinen Namen und Dein Geburtsdatum sowie Deine E-Mail-Adresse im Bestellprozess angeben. Dein Versicherungszertifikat und alle wichtigen Dokumente zu Deiner Reisekrankenversicherung schicken wir Dir umgehend per E-Mail.
Dein Versicherungsschutz gilt weltweit, ausgenommen in den USA und Kanada. Auf Wunsch kannst Du Deine Auslandskrankenversicherung auch einschließlich der USA und Kanada buchen, indem Du als Reiseziel Weltweit mit USA/Kanada auswählst.
Versicherte Person kann jeder sein, für den der Versicherungsschutz mit uns vereinbart wurde. Das kannst Du selbst und/oder andere Personen sein. Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kinder bis einschließlich 25 Jahre. Kinder sind eigene Kinder, Enkelkinder und bis zu fünf sonstige mitreisende Kinder. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.
Für die meisten Länder der Welt kannst Du selbst entscheiden, ob Du eine Auslandskrankenversicherung abschließen möchtest oder nicht. Für folgende Länder benötigst Du eine Auslandskrankenversicherung als Vorrausetzung für ein Visum oder die Einreise und musst diese nachweisen:
- Kuba, Russland, Ukraine
- China mit Ausnahme von Transit-Aufenthalten oder Reisen nach Hongkong
- Ecuador inkl. der Galapagosinseln (ab 10.09.2018)
Obwohl bei Reisen in die USA keine Reiseversicherungspflicht besteht, kann Dir unter Umständen die Einreise ohne eine gültige Reisekrankenversicherung verweigert werden. Ähnliches gilt für Reisen in die Dominikanische Republik und Venezuela. Für Work and Travel Programme , z. B. nach Australien, Neuseeland, USA und Kanada wird in den meisten Fällen bei der Beantragung eines Visums der Abschluss einer Reiseversicherung vorausgesetzt.
Du hast eine allgemeine Frage zu unserer hepster Auslandskrankenversicherung, oder willst etwas zu Deinem Versicherungsvertrag wissen? Vielleicht findest Du in den FAQs ja eine Antwort auf Deine Frage. Natürlich kannst Du uns jederzeit eine Nachricht mit Deinem Anliegen über unser Kontaktformular senden. Unser Service-Team wird sich um Dein Anliegen schnellstmöglich kümmern.
Vier gute Gründe für die hepster Auslandskrankenversicherung
Volle Transparenz
Wir zeigen Dir auf einen Blick, welche Leistungen in Deiner Auslandskrankenversicherung enthalten und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz endet bei uns automatisch mit Ende der angegebenen Laufzeit.
Schneller Support
Ob Fragen zu Deiner Auslandskrankenversicherung oder die Abwicklung eines Schadenfalles, unser Kundensupport ist 24/7 per E-Mail, über unseren Support-Chat oder unsere Servicehotline für Dich erreichbar.
Mehr Mobilität
Egal ob Buchung, Support oder Schadenmeldung – bei uns läuft alles online, unabhängig von Zeit und Raum. Über Dein hepster-Kundenkonto hast Du auf Deinem Handy, Tablet oder Laptop auch unterwegs immer die volle Kontrolle über Deine Auslandskrankenversicherung.
Garantierte Sicherheit
Auf uns kannst Du Dich verlassen. Wir kooperieren ausschließlich mit etablierten, namhaften Risikoträgern zusammen und arbeiten unter der Aufsicht der BaFin. Mit der BD24 als Risikoträger und Partner ist Deine Gesundheit im Ausland mit jahrelanger Erfahrung und Kompetenz absichert.
Alles, was du über eine Auslandskrankenversicherung wissen solltest!
Warum brauche ich eine private Auslandskrankenversicherung?
Ob bei einer Auslandsreise in Europa oder als Backpacker am anderen Ende der Welt, wenn Du krank wirst oder medizinische Hilfe in Anspruch nehmen musst, kann es schnell sehr teuer werden. Im Krankheitsfall sowie bei einem Unfall übernimmt eine gute Auslandskrankenversicherung, auch Reisekrankenversicherung genannt, für Dich alle Kosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen sowie Zahnbehandlungen, den Transport zum nächsten Arzt oder Krankenhaus sowie den Krankenrücktransport nach Hause und vieles mehr. Die Auslandskrankenversicherung von hepster bietet Dir den vollen Rundum-Schutz für Deine Auslandsreise bis zu 365 Tagen. Sie ist somit auch der perfekte Schutz für längere Reisen und die ideale Langzeit Auslandskrankenversicherung.
Welche Leistungen sind mit der hepster Auslandskrankenversicherung versichert?
Wir übernehmen für Dich alle Kosten für medizinisch notwendige ambulante und stationäre Heilbehandlungen inklusive Arzneimitteln, Operationen, schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen und Zahnersatz aufgrund eines Unfalls , Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie den Kranken(rück)transport. Ärztlich verordnete Massagen, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik erstatten wir Dir somit genauso wie Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen. Außerdem übernehmen wir die Organisation und Kostenübernahme für einen Krankenbesuch einer nahestehenden Person, wenn Dein Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert sowie die Organisation und Kostenübernahme für die Rückholung Deines Reisegepäcks.