Attraktives Online-
Sparen beantragen

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MIT UNSEREM ONLINE-SPAREN LEGEN SIE IHR GELD SINNVOLL AN

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Sparzinsertrag€ 206,66 
Kapital nach 12 Monaten2€ 15.206,66 
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ALLES KLAR UND TRANSPARENT

1Aktion für Neukundinnen und Neukunden gültig bis auf Widerruf. Gilt für 3 Monate ab Kontoeröffnung garantiert, danach unterliegt der Zinssatz der Anpassung gem. Konditionen und Bedingungen Online-Sparen.
2Die Ergebnisse der Berechnung stellen unverbindliche Richtwerte anhand der derzeit gültigen Konditionen dar. Berechnung ohne Berücksichtigung der Zinseszinsen.

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Sichern Sie sich starke Vorteile ganz bequem und kostenlos per Mausklick. Von zuhause aus oder wo immer Sie gerade Zeit und Lust zum Sparen haben. Und mit einem Top-Sparzinssatz!

Starten Sie als Neukundin bzw. Neukunde bei der Eröffnung eines "Online-Sparens" (= Tagesgeld-Sparen) jetzt mit 2,40% p.a. abzüglich KESt für die ersten 3 Monate.

DIESE INFORMATIONEN
BENÖTIGEN SIE FÜR IHREN ANTRAG

Das Anadi Online-Sparen (= Tagesgeld-Sparen) ist sehr einfach zu beantragen. Wenn Sie bereits Anadi-Kundin oder -Kunde sind, können Sie den Antrag sogar direkt über das Internetbanking durchführen. Aber auch als Neukunde/Neukundin sind nur wenige Angaben erforderlich.

Nachdem Sie ein paar wichtige Angaben zu Ihrer Person gemacht haben können Sie schon die IBAN des Referenzkontos eingeben, von dem wir den Sparbetrag abbuchen sollen. Ein paar Fragen zum Transaktionsverhalten und ein paar rechtliche Bestätigungen später, haben Sie den Antrag erfolgreich abgegeben.

Sie haben daraufhin die Möglichkeit sich mittels Video oder per 1-Cent-Überweisung zu identifizieren und schon ist von Ihrer Seite aus alles erledigt.

Ihre
Checkliste

FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG

  • Amtlicher Lichtbildausweis oder Zugangsdaten zu Ihrem E-Banking

REFERENZKONTO

  • IBAN Ihres Referenzkontos, von dem wir den Sparbetrag abbuchen sollen

DER ABLAUF: SO KÖNNEN SIE
IHR ONLINE-SPAREN DIGITAL BEANTRAGEN

  • Füllen Sie den Eröffnungsantrag einfach online aus
  • Identifizieren Sie sich per Video oder mithilfe der 1-Cent-Überweisung
  • Sobald wir die Eröffnungsunterlagen vollständig erhalten und überprüft haben, erfolgt die Freischaltung Ihres "Online-Sparkontos", über welche wir Sie umgehend informieren.

KONDITIONEN UND
ZINSEN UNSERES ONLINE-SPARENS

Profitieren Sie beim Anadi Online-Sparen (= Tagesgeld-Sparen) von einem attraktiven Zinssatz von 1,65% p.a. abzgl. KESt. Flexible Einzahlung, keine Laufzeitbindung und jederzeit verfügbar.

Nur jetzt: Für alle Neukundinnen und Neukunden gibt es für die ersten 3 Monate sogar 2,40% p.a. abzgl. KESt!

INFORMATIONEN ZUR VERZINSUNG
DES ANADI ONLINE-SPARENS

Der Gesamtzinssatz setzt sich zusammen aus einem Basiszinssatz (Minimalzinssatz) p.a. zuzüglich eines freiwilligen Bonuszinses p.a., der dem Basiszinssatz zugeschlagen wird und mit diesem gemeinsam den Gesamtzinssatz bildet. Der Basiszinssatz ist der Minimalzinssatz in der Höhe von 0,01% p.a. Die Verzinsung des Online-Sparkontos kann den Basiszinssatz niemals unterschreiten.

Der Bonuszinssatz ist eine freiwillige Mehrverzinsung durch die Austrian Anadi Bank AG. Die Kunden haben keinen Rechtsanspruch auf diesen Bonuszins, der variabel ist und sich zu Vertragsbeginn aus dem Konditionenblatt im Rahmen des Anadi Online-Sparens ergibt. Kunden werden über Änderungen des Bonuszinssatzes 14 Tage vor Gültigkeit der Änderungen auf elektronischem Weg (im Rahmen des Internetbanking bzw. auf der Homepage) informiert, wobei der Kunde innerhalb dieser 14 Tage seinen Vertrag kostenlos kündigen kann.

Basiszinssatz (Mindestzinssatz) p.a.0,01%
Freiwilliger Bonuszinssatz p.a.1,64%
Gesamtzinssatz p.a.1,65% abzgl. KESt

Für Bestandskundinnen und Bestandskunden (Abschluss Ihres Online-Sparens bis einschließlich 01.04.2025) gilt Folgendes: Wir senken den freiwilligen Bonuszinssatz für Ihr Online-Sparen ab dem 17.04.2025 von derzeit 1,89% p.a. auf 1,64% p.a., sodass der Gesamtzins ab dem 17.04.2025 bis auf weiteres 1,65% p.a., abzüglich KESt, beträgt.

EINLAGENGRENZE

Bitte beachten Sie, dass der Anlagebetrag Ihres Anadi Online-Sparens die Höchsteinlage von insgesamt € 500.000,- pro Person nicht überschreiten darf.

KONDITIONEN DES
ANADI ONLINE-SPARENS

Kontoeröffnung im Internetbankingkostenlos
Kontoführungkostenlos
Kontoschließungkostenlos
Ein- und Auszahlungen im Internetbankingkostenlos
Änderungen Referenzkontokostenlos
Änderungen der persönlichen Datenkostenlos
Mindesteinlage (pro Kunde und Festgeld-Aktion)€ 0,00
Maximaleinlage (pro Kunde und Festgeld-Aktion)€ 500.000
Spesen für die Rückbuchung bei Überschreitung der Maximaleinlage durch Disposition (Zinszuschreibungen bleiben unberücksichtigt)€ 5,21
Kontoabschluss jährlich zum31.12.
Bindungtäglich fällig

WAS IST EIGENTLICH DER UNTERSCHIED
ZWISCHEN FESTGELD UND ONLINE-SPAREN (= TAGESGELD)?

FESTGELD (= ONLINE-FESTGELD)

Beim Festgeld, oder auch Online-Festgeld genannt, legen Sie Ihren Sparbetrag für einen festgelegten Zeitraum (bspw. 12 Monate) bei uns an. Sie profitieren hier von meist besseren und fixen Konditionen, können aber über die Dauer der Anlage nicht auf Ihr Erspartes zugreifen.

TAGESGELD (= ONLINE-SPAREN)

Beim Tagesgeld, oder auch Online-Sparen genannt, legen Sie Ihr Geld so an, dass Sie jederzeit darauf zugreifen können. Die Zinssätze sind dabei variabel und in der Regel nicht so hoch wie beim Festgeld-Sparen.

Die wichtigsten Fragen
schnell beantwortet

Häufige Fragen

Voraussetzungen für die Kontoeröffnung:

  • natürliche Person
  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Deviseninländer
  • Hauptwohnsitz in Österreich
  • zur Identifizierung geeigneter, gültiger Lichtbildausweis

Nein, das Online-Sparen kann nur von natürlichen Personen als Einzelkonto eröffnet werden.

Überweisungen auf Ihr Referenzkonto können Sie schnell & einfach mittels Internetbanking tätigen:

  • Wählen Sie im Schnellzugang den Menüpunkt „Eigenübertrag“ aus.
  • Ihr Referenzkonto wird automatisch belegt.
  • Befüllen Sie die Maske mit den gewünschten Daten und klicken Sie auf "Auftrag absenden".
  • Der Auftrag muss nur noch mittels mobileTAN in der Unterschriftenmappe gezeichnet werden.

Welche Einlagen sind von der Einlagensicherung erfasst?

Grundsätzlich sind sämtliche Guthaben auf allen verzinsten oder unverzinsten Konten oder Sparbüchern, wie z.B. Gehalts und Pensionskonten, sonstige Girokonten, Festgelder, Kapitalsparbücher oder täglich fällige Sparbücher, erstattungsfähig.

Bis zu welchem Betrag ist mein Guthaben gesichert?

Ihr Guthaben (samt Zinsen) ist bis zu einem Auszahlungshöchstbetrag von € 100.000,-- pro Kreditinstitut und pro Person gesichert. Dieser Schutz besteht unabhängig von der Anzahl der Konten bzw. Sparbücher bei dem betroffenen Institut.

Was sind zeitlich begrenzt gedeckte Einlagen?

In bestimmten Fällen können Sie bei der Sicherungseinrichtung innerhalb von 12 Monaten nach Eintritt des Sicherungsfalls den Antrag stellen, dass Ihr Guthaben über den generellen Höchstbetrag von € 100.000,-- hinaus bis insgesamt € 500.000,-- zu erstatten ist. Dazu müssen Sie der Sicherungseinrichtung nachweisen, dass Ihre Einlage entweder - aus Immobilientransaktionen im Zusammenhang mit privat genutzten Wohnimmobilien stammt, oder - gesetzlich vorgesehene soziale Zwecke erfüllt und an bestimmte Lebensereignisse von Ihnen anknüpft, wie etwa Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod, oder - auf der Auszahlung von Versicherungsleistungen oder Entschädigungszahlungen für aus Straftaten herrührende Körperschäden oder falscher strafrechtlicher Verurteilung beruht. In allen Fällen muss der Sicherungsfall innerhalb von zwölf Monaten nach Gutschrift des Betrags oder nach dem Zeitpunkt, ab dem diese Einlage auf rechtlich zulässige Weise übertragen werden kann, eintreten.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Nein. Bei der Einlagensicherung gibt es weder bei natürlichen Personen noch bei nicht-natürlichen Personen einen Selbstbehalt.

Sind auch meine Zinsansprüche gesichert?

Ja. Auch die vom Kreditinstitut bis zum Eintritt des Sicherungsfalls für Ihr Guthaben zu zahlenden Zinsen sind von der Einlagensicherung umfasst und werden in den Auszahlungshöchstbetrag eingerechnet.

Kann mein Guthaben sowohl als gedeckte Einlage im Rahmen der Einlagensicherung als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften im Rahmen der Anlegerentschädigung entschädigt werden?

Nein. Ein Anspruch auf doppelte Entschädigung besteht nicht. Forderungen aus Guthaben von Konten, die sowohl als gedeckte Einlage als auch als sicherungspflichtige Forderung aus Wertpapiergeschäften entschädigt werden könnten, sind im Rahmen der Einlagensicherung zu entschädigen. Bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme können Ansprüche aus Einlagensicherung und Anlegerentschädigung unabhängig voneinander geltend gemacht werden, eine Zusammenrechnung findet nicht statt.

Die Maximaleinlage pro Kunde beträgt € 500.000,-.

Jeder Kunde kann maximal fünf Online-Sparkonten eröffnen.

Eine Namens- und Adressänderung sowie eine Änderung des Referenzkontos können Sie in den Änderungsformularen vornehmen.

Austrian Anadi Bank AG

Inglitschstraße 5A
9020 Klagenfurt am Wörthersee
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